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Die AGB von Afrika Erfahren GmbH regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Reisenden und Afrika Erfahren GmbH und ergänzen die §§ 651a ff. BGB. Sie werden vom Reisenden mit der Buchung anerkannt.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Anmeldung muss außer den gewünschten Reisedaten und Adresse des Anmelders auch Name und Vorname sämtlicher Reiseteilnehmer enthalten, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Diese Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Bindungsfrist die Annahme erklären.

 2. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot, das Sie von uns erhalten haben.

 3. Bezahlung & Reiseunterlagen

Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% (zwanzig von Hundert) des Reisepreises fällig und der Reiseteilnehmer erhält einen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Sicherungsschein. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der volle Reisepreis (abzüglich der Anzahlung) ist 4 Wochen (für Botswana, Simbabwe & Mauritius Reisen 7 Wochen) vor Reiseantritt zu entrichten. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen (für Botswana, Simbabwe & Mauritius Reisen 7 Wochen) vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis in voller Höhe sofort fällig. Akzeptierte Zahlungsart ist Überweisung auf das auf der Rechnung genannte Bankkonto. Für den Fall, dass die Anzahlung und/oder die Restzahlung aus vom Reiseteilnehmer zu verantwortenden Gründen nicht fristgemäß erfolgt, behält sich Afrika Erfahren GmbH vor, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reiseteilnehmer mit Rücktrittskosten gemäß § 5 zu belasten. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungskosten sind sofort fällig. Die Reiseunterlagen erhält der Reiseteilnehmer nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen (wenn z.B. unsere Leistungsträger für uns unerwartet aus organisatorischen, technischen oder sicherheitstechnischen Gründen Tourverläufe oder Unterbringungen geringfügig ändern). Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Afrika Erfahren GmbH behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Rücktrittskosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend zu machen. Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. Umsteigeflüge, Änderungen von Charterflügen in Linienflüge und umgekehrt sowie Änderungen von Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Fluggesellschaften und Afrika Erfahren GmbH vorbehalten. In einem derartigen Fall sind Sie nicht berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Erstattungsanspruch für etwa durch solche Vorgänge entstehende Mehrkosten.

Die AGB von Afrika Erfahren entsprechen der EU-Verordnung EU 2111/05. Afrika Erfahren verpflichtet sich den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Wechselt die als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Reisende über den Wechsel informiert. Es werden unverzüglich alle angemessenen Schritte eingeleitet, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

5. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer, Umbuchung, Ersatzperson

Gemäß den AGB von Afrika Erfahren können Sie jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen aus Beweissicherungsgründen, Ihren Rücktritt schriftlich einzureichen. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. An Samstagen und vor Feiertagen kann, aufgrund der Zeitverschiebung, die Stornierung beim Leistungsträger möglicherweise erst am darauffolgenden Arbeitstag eingehen. Dadurch kann es zu einer Änderung, ggf. Erhöhung, der Rücktrittskosten kommen. Werden auf Ihren Wunsch hin nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen uns Kosten, die denen der Rücktrittskosten innerhalb der Fristen gleichzusetzen sind. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie ohne Rücktritt vom Vertrag die Reise nicht an, so ist uns ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen zu zahlen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Bis zum Versand der Stornorechnung hat Afrika Erfahren GmbH ein Wahlrecht zwischen einer konkret berechneten angemessenen Entschädigung nach § 651 i Abs. 2 BGB und der Abrechnung der im Folgenden aufgeführten Pauschalen:

Reisen nach Namibia, Südafrika, Swaziland & Mauritius
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
vom 29.- 22. Tag vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises
vom 21.- 15. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
vom 14.- 8. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
vom 7.- 0. Tag vor Reiseantritt 95%

Reisen nach Botswana & Simbabwe
bis 92 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
vom 91.- 47. Tag vor Reiseantritt: 55% des Reisepreises
vom 46.- 0. Tag vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises

Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass Sie aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Reise nicht antreten. Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfinden.

Zu bestimmten Produkten wie Flüge, Camper, Zugreisen und bestimmten Hotels gelten gesonderte Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen/-kosten, welche die pauschalierten Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen/-kosten übersteigen können.

Ein Anspruch des Reiseteilnehmers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Die Umbuchungskosten für den Reisenden entsprechen den Rücktrittskosten gemäß den oben genannten Pauschalen zu dem jeweiligen Zeitpunkt. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis, dass geringere oder überhaupt keine Umbuchungsgebühren entstanden sind, unbenommen.

Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Afrika Erfahren GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen – insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern – entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein (Namensänderung), so haften der Reiseteilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch diesen Eintritt entstehenden Mehrkosten.

In sonstigen Fällen Ihres Rücktritts vom Vertrag können wir von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen; mindestens aber EUR 50,00.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Verzichtet der Reisende auf Teilleistungen (z.B. Anschlussflüge, Zwischenübernachtungen, Bustransfer u.ä.), so entfallen Ansprüche des Reisenden aufgrund von Störungen der Reise oder Reisemängeln, die infolge dieses Verzichtes auftreten insoweit, als sie ohne diesen Verzicht nicht entstanden wären. Vorausgesetzt, dass nicht zum Entstehen der jeweiligen Störung bzw. des jeweiligen Mangels ein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unserseits Ursache ist.

Sollte die Anreise zum Flughafen per Zug erfolgen, ist der Reisende verpflichtet bei der Auswahl der Zugverbindung möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung angemessen zu berücksichtigen. Falls der Reiseteilnehmer einen gebuchten Flug aufgrund einer verspäteten Ankunft am Flughafen nicht antreten kann, sind die dadurch entstehenden Kosten (z.B. für neue Flüge, Zwischenübernachtung usw.) durch den Reisenden zu tragen.

7. Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit ist im Reisepreis nicht enthalten. Bei Rücktritt vor Reiseantritt entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss entsprechender Versicherungen. Diese werden z. B. angeboten von Hanse Merkur

Internet: www.hansemerkur.de

8. Rücktritt bzw. Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

Ohne Einhaltung der Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, lassen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

Bis 28 Tage vor Reiseantritt kann eine Reise von uns abgesagt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl, die in der Ausschreibung genannt oder behördlich festgelegt ist, nicht erreicht wird. In diesem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich von der Nichtdurchführung in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung umgehend zuzuleiten; Sie erhalten dann den eingezahlten Reisepreis zurück.

Bis 28 Tage vor Reiseantritt kann eine Reise von uns abgesagt werden, wenn die Durchführung der Reise für uns nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Reisedurchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Dieses Rücktrittsrecht für uns besteht nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben und wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen sowie Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten. Sie erhalten dann den Reisepreis unverzüglich zurück sofern Sie keinen Gebrauch vom Ersatzangebot machen.

9. Aufhebung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Terroranschläge, Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen u.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt Ihrer Reise, so sind wir verpflichtet, entsprechend notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere – falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst – Sie zurück zu befördern. Die für die Rückbeförderung etwa entstehenden Mehrkosten sind von uns und Ihnen je zur Hälfte zu tragen. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.

10. Haftung des Reiseveranstalters

Wir haften gemäß dieser AGB von Afrika Erfahren im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; 3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Angeboten angegebenen Reiseleistungen 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgebrachten Prospekten, die Sie am Ort vorfinden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind.

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person; unsere Haftung ist hier gem. Ziffer 11 beschränkt.

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die wir Sie ausführlich hinweisen und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen werden.

Gleiches gilt für zusätzliche Leistungen Dritter, die in unseren Angeboten nicht enthalten sind und für die ein gesonderter Berechtigungsschein ausgestellt wird.

Für Angebote mit Mietwagen und Campmobilen gelten ergänzend nachstehende Haftungsbestimmungen für Mieter und Mitbenutzer der jeweiligen Fahrzeuge: Falls die Fahrt durch Pannen, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung, Bodenberührung, Karambolagen u.ä. verursacht wurden, verzögert oder im geplanten Rhythmus unterbrochen wird, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Schadenersatzanspruch des Mieters (Benutzers). Entsteht ein Schaden am Fahrzeug aufgrund mutwilliger Beschädigung oder Nichtbeachtung der dem Mieter (Benutzer) bei Übergabe ausgehändigten Anleitung für die Wartungs- und Kontrolldienste, dann haftet – unbeschadet weitergehender Verpflichtungen aus dem Mietvertrag – der Mieter (Benutzer) für die dem Leistungsgeber hierdurch entstandenen Kosten bis zur vollen Höhe der gemäß Mietbedingungen beim Leistungsgeber hinterlegten Kaution. Weitergehende Forderungen des Leistungsträgers in Fällen von nachgewiesener, mutwilliger Beschädigung oder grober Fahrlässigkeit bleiben vorbehalten.

11. Beschränkung der Haftung

Gemäß dieser AGB von Afrika Erfahren ist unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Die Haftung für Sachschäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Gewährleistung

Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie gemäß dieser AGB von Afrika Erfahren Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an den Reiseleiter, den Leistungsträger oder dessen örtliche Vertretung. Wird Ihrem Abhilfebegehren nicht Rechnung getragen oder ist an Ort und Stelle niemand erreichbar, können Sie sich in solchen Ausnahmefällen auch direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir sind berechtigt, auch Abhilfe zu schaffen, indem wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Die Abhilfe können wir auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonders Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise müssen Sie gemäß dieser AGB von Afrika Erfahren innerhalb von 2 Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Die Anmeldung Ihrer Ansprüche muss schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Sie und Afrika Erfahren GmbH vereinbaren bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, dass Ihre Ansprüche nach einem Jahr verjähren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

14. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet gemäß dieser AGB von Afrika Erfahren bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agenturvertretung oder Hotelpersonal zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass in der Person des Reiseteilnehmers und eventueller Mitreisender keine Besonderheiten vorliegen (z. B. Staatenlosigkeit, doppelte Staatsangehörigkeit). Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind. Der Reiseteilnehmer wird eindringlich darauf hingewiesen, dass das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, erforderliche Impfungen und das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften in seiner Verantwortung stehen.

16. Gerichtsstand

Auf den Reisevertrag und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Afrika Erfahren GmbH und dem Reisenden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Klagen zum Reisevertrag ist Düsseldorf. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ebenfalls Düsseldorf. Für Klagen unsererseits gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Personen wie oben aufgeführt.

17. Unwirksamkeitsklausel

Gemäß dieser AGB von Afrika Erfahren hat die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.